1️⃣§1-7 RP-Rat
Artikel 1 – Zusammensetzung und Wahl des RP-Rats
(1) Der RP-Rat besteht aus zwanzig gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Spielergemeinschaft.
(2) Die Wahl erfolgt monatlich in einer geheimen, elektronischen Abstimmung, organisiert durch den Präsidiumsrat.
(3) Wahlberechtigt ist, wer dem Discord-Server mindestens vierzehn Tage ununterbrochen angehört. Ein erneuter Beitritt nach Austritt setzt die Frist neu in Gang.
(4) Ehemalige Mitglieder des Servers sind erst nach einer Abwesenheit von mehr als drei Monaten wieder wahlberechtigt.
Artikel 2 – Kandidatur und Mandate
(1) Kandidaturen sind beim Präsidiumsrat unter „Anträge“ einzureichen.
(2) Der Präsidiumsrat prüft die Einhaltung der Serverregeln und veröffentlicht zugelassene Kandidaten sieben Tage vor der Wahl.
(3) Ein Mandat kann jederzeit niedergelegt werden. Die zugehörige Fraktion hat binnen sieben Tagen eine Nachbesetzung vorzunehmen.
(4) Unterbleibt die Nachbesetzung, fällt der Sitz an die nächststärkste Fraktion.
(5) Mitglied des Rates ist, wer durch eine Wahl legitimiert ist und in den letzten vierzehn Tagen nicht unentschuldigt inaktiv war.
a) Sollte ein Mitglied inaktiv werden, endet die Mitgliedschaft. Voraussetzungen dafür sind wenn:
das Mitglied 14 Tage unentschuldigt abwesend ist,
ein Serverbann erfolgt,
ein schriftlicher Rücktritt erfolgt.
(6) Kein Mitglied darf gleichzeitig mehr als ein Leitungsamt innehaben.
(7) Leitungsämter sind insbesondere: Präsident, Ratspräsident, Projektleiter.
Artikel 3 – Fraktionen und Sitzverteilung
(1) Fraktionen, die bei einer Ratswahl mindestens zehn Prozent der abgegebenen Stimmen erreichen, erhalten Anspruch auf Vertretung im RP-Rat.
a) Eine Fraktion besteht aus mindestens drei Ratsmitgliedern, die ein gemeinsames politisches Ziel vertreten.
b) Fraktionen haben das Recht, einen Fraktionssprecher zu benennen, der bevorzugt zu Wort kommt.
(2) Die Anzahl der Sitze, die einer Fraktion im RP-Rat zustehen, richtet sich nach ihrem prozentualen Stimmenanteil. Sitzzahlen werden proportional berechnet; Bruchteile ab 0,5 werden dabei mathematisch aufgerundet.
(3) Fraktionen sind verpflichtet, ihre politischen Ziele, Wahlprogramme sowie innerfraktionelle Beschlüsse im Kanal „Wahlkampf“ öffentlich, vollständig und transparent zu veröffentlichen.
(4) Änderungen an den Zielen, Programmen oder an der inneren Struktur einer Fraktion sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach der Beschlussfassung, im Kanal „Wahlkampf“ zu veröffentlichen.
(5) Um als Partei zur Ratswahl zugelassen zu werden, müssen folgende Unterlagen vollständig im Kanal „Wahlunterlagen“ eingereicht werden: a) Eine Liste der Kandidaten für den RP-Rat,
b) Die vollständigen Namen des Parteivorstands,
c) Eine offizielle Anmeldung inklusive der gültigen Parteistatuten.
(6) Die Einreichung dieser Unterlagen muss spätestens 48 Stunden vor Beginn der Wahlfrist erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist eingereichte Unterlagen werden nicht mehr berücksichtigt.
(7) Parteien müssen sich zusätzlich durch ein Ticket im Kanal „Parteien“ anmelden. Das Ticket muss folgende Angaben enthalten: a) Den offiziellen Parteinamen und ein erkennbares, unverwechselbares Logo,
b) Eine aktuelle Mitgliederliste mit mindestens drei aktiven Spielern,
c) Eine schriftliche Erklärung zur Anerkennung und Einhaltung der Server- und Verfassungsregeln.
(8) Die Wahlleitung prüft alle eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Regelkonformität. Eine Partei gilt erst nach positiver Prüfung als offiziell anerkannt und wahlberechtigt.
(9) Nur von der Wahlleitung offiziell anerkannte Parteien dürfen Kandidaten für den RP-Rat aufstellen. Einzelkandidaturen außerhalb von Parteien sind unzulässig.
(10) Verstößt eine Partei oder Fraktion gegen Transparenzpflichten, die Serverregeln oder diese Verfassung, ist die Wahlleitung berechtigt, der Partei die Anerkennung zu entziehen. Betroffene Fraktionen verlieren damit automatisch alle ihre Sitze im RP-Rat. Der Verlust tritt mit sofortiger Wirkung ein.
(11) Eine Fraktion gilt als aufgelöst, wenn:
die Mitgliederzahl unter zwei aktive Ratsmitglieder sinkt,
der Parteivorstand der Wahlleitung die freiwillige Auflösung schriftlich mitteilt,
die Partei ihre politische Tätigkeit faktisch einstellt und dies durch mindestens zwei Wahlperioden keine Aktivitäten nachweislich zeigt,
der Verlust der Parteianerkennung nach Absatz 10 rechtswirksam wird.
b) Mit der Auflösung einer Fraktion verfallen alle ihr zugewiesenen Sitze im RP-Rat. Diese Sitze bleiben bis zur nächsten Wahl unbesetzt, sofern keine Nachrücker Regelung besteht.
c) Nach der Auflösung einer Fraktion müssen deren verbliebene Mitglieder unverzüglich ihre Fraktionszugehörigkeit ablegen. Eine Neugründung unter gleichem Namen ist erst nach Ablauf von 14 Tagen möglich und bedarf einer vollständigen Neuanmeldung.
(12) Ratsmitglieder dürfen während einer laufenden Legislaturperiode nur einmal die Fraktion wechseln. Ein Wechsel muss der Wahlleitung und dem RP-Rat schriftlich angezeigt werden und wird mit sofortiger Wirkung wirksam.
a) Verlässt ein Ratsmitglied seine Fraktion ersatzlos, bleibt sein Mandat als fraktionsloses Mitglied bis zum Ende der Legislatur bestehen. Die Fraktion verliert den Anspruch auf diesen Sitz.
Artikel 4 – Pflichten der Ratsmitglieder
(1) Ratsmitglieder sind verpflichtet, an mindestens zwei Dritteln der Sitzungen teilzunehmen.
(2) Bei wiederholten unentschuldigten Fehlzeiten kann der Präsidiumsrat ein Amtsenthebungsverfahren einleiten.
(3) Die Anteilnahme an Sitzungen, muss im Kanal "Anwesenheit" erfolgen.
a) Der Ratspräsident ist verpflichtet diese zu überprüfen.
b) Der Ratspräsident muss bei beginn der Sitzungen ankündigen, dass die Anwesenheiten nun einzutragen sind.
c) Es benötigt nur eine Nachricht des Spielers im Kanal um die Anwesenheit anzukündigen.
d) Anwesend ist man nur, wenn man im Sprachkanal des Rates "SeedMC - Rat" ist.
e) Sollte man diesen vor Sitzungsschluss verlassen, ist dies wieder in "Anwesenheit" mitzuteilen.
Artikel 5 – Transparenz und Neuwahlen
(1) Der Präsidiumsrat veröffentlicht Wahlergebnisse binnen 24 Stunden im Kanal „Wahlen“.
(2) Einsprüche gegen Ergebnisse sind binnen drei Tagen beim Präsidiumsrat einzulegen.
(3) Außerordentliche Neuwahlen finden statt, wenn a) mehr als ein Drittel der Sitze vakant ist oder
b) der Rat durch Beschluss der Projektleitung aufgelöst wird.
Artikel 6 – Aufgaben des RP-Rats
(1) Der RP-Rat ist zuständig für: a) die Erarbeitung, Debattieren und den Beschluss von Änderungen der RP-Regeln,
b) die Einleitung von Untersuchungsausschüssen gegen RP-Manager bei Verdacht auf Machtmissbrauch oder Regelverstöße,
(2) die Wahl sowie Abwahl der RP-Manager durch Abstimmung.
(3) Der RP-Rat muss direkt zur Konstituierenden Sitzung, die mindestens Fünf Tage nach der Wahl stattfinden muss, eine Geschäftsordnung festlegen. Diese muss in Anträge eingereicht werden, genauso wie die Änderungen.
(4) Die Geschäftsordnung erfordert eine absolute Mehrheit zur Änderung.
(5) Die Geschäftsordnung des RP-Rates ist ein verbindliches Regelwerk, das zu Beginn jeder Legislaturperiode beschlossen oder bei Bedarf durch Beschluss ergänzt und angepasst werden muss. Sie ist für alle Ratsmitglieder, den Ratspräsidenten sowie Gäste bindend. Die Geschäftsordnung muss zwingend folgende Bestandteile enthalten:
b) Sitzverteilung im Rat
c) Regeln zum Verhalten während den Sitzungen
d) Ordnungsmaßnahmen
e) Einleitung von Untersuchungsausschüssen
f) Auflagen zu Reden
g) Die Geschäftsordnung muss im Kanal "Regelwerk" öffentlich einsehbar sein.
Artikel 7 – Beschlussfähigkeit
(1) Beschlüsse des RP-Rats sind nur wirksam, wenn mindestens fünfzehn der zwanzig Ratsmitglieder zustimmen.
(2) Erreicht ein Antrag nicht die erforderliche Mehrheit, gilt er als abgelehnt und kann frühestens nach vier Wochen erneut eingebracht werden.
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