5️⃣§20 Gesetzgebungsverfahren
A. Antragseinreichung
a) Jeder Gesetzesantrag ist vom einreichenden Ratsmitglied oder einer Antragsberechtigten Fraktion vollständig schriftlich auszuformulieren und dem Ratspräsidenten fristgerecht zu übermitteln. Mündliche Anträge oder unvollständige Entwürfe sind unzulässig.
b) Nach Eingang des Antrags ist der Ratspräsident verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden die formale Richtigkeit des Antrags zu prüfen. Sobald der Antrag alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt, ist dieser durch den Ratspräsidenten ohne Verzögerung auf die Tagesordnung der nächstmöglichen Sitzung zu setzen. Die Aufnahme auf die Tagesordnung darf weder verweigert noch ohne sachlichen Grund hinausgezögert werden.
c) Alle Anträge sind als Drucksache zu verfassen. Die Drucksache muss in PDF-Format eingereicht werden, den Antragstext vollständig und unverfälscht enthalten sowie eine förmliche Begrüßung des Ratspräsidenten am Anfang und eine eigenhändige Unterzeichnung am Ende aufweisen.
Aufbau der Drucksachen:
1) Kopfzeile:
Betreffzeile: z.B. „Drucksache Nr. [laufende Nummer]“
Antragsteller: Name der Fraktion oder Person
Datum der Einreichung
Sitzung: Für welche Sitzung der Antrag vorgesehen ist.
2) Anrede:
Beginnt immer mit einer förmlichen Begrüßung, z.B.: „Sehr geehrter Herr Ratspräsident,“
3) Antragstext:
Klarer, präziser und vollständiger Antragstext.
Möglichst nach dem Schema: „Der RP-Rat möge beschließen:“ gefolgt vom konkreten Vorschlag.
Anträge müssen mindestens 24 Stunden vor Sitzungsbeginn eingereicht werden.
4) Begründung:
Optional, aber empfohlen. Kurz erläutern, warum der Antrag gestellt wird.
5) Abschluss:
Höfliche Schlussformel, z.B.: „Mit freundlichen Grüßen“
Darunter die Unterschrift des Antragstellers und Fraktion oder Gruppe. Die Unterschrift muss digital eingefügt werden.
e) Ein Antrag gilt als ordnungsgemäß eingereicht, sobald der Ratspräsident die Drucksache mit einem grünen Haken-Emoji (✅) als Reaktion im entsprechenden Eingangskanal sichtbar für alle Mitglieder markiert hat.
f) Nach Eingang des Antrags prüft der Ratspräsident die Einhaltung der Formalia. Erfüllt der Antrag alle Anforderungen, wird dieser binnen 24 Stunden auf die Tagesordnung gesetzt. Bei Mängeln erfolgt eine einmalige Rückmeldung mit Nachbesserungsfrist.
g) Anträge müssen mindestens 24 Stunden vor Sitzungsbeginn eingereicht werden.
h) Anträge müssen mindestens 24 Stunden vor Sitzungsbeginn eingereicht werden.
B. Diskussionsphase
(1) Jeder ordnungsgemäß eingebrachte Antrag muss in einer öffentlichen Sitzung des Rates diskutiert werden, bevor eine Abstimmung zulässig ist. Die Diskussion ist verpflichtender Bestandteil des Verfahrens und kann nicht übersprungen oder verkürzt werden, außer durch einstimmigen Beschluss aller anwesenden Ratsmitglieder.
(2) Die Diskussionsphase für einen Antrag ist zeitlich auf maximal zwei Kalendertage begrenzt, wobei die tatsächlich angesetzte Redezeit innerhalb dieser zwei Tage insgesamt vier Stunden nicht überschreiten darf. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur im Ausnahmefall mit Zustimmung der absoluten Mehrheit aller Ratsmitglieder möglich, wobei der Ausnahmefall nachprüfbar zu begründen ist.
(3) Der Ratspräsident entscheidet vor Beginn der Abstimmungsphase verbindlich über die Art der Abstimmung (namentlich oder geheim). Diese Entscheidung ist für den gesamten Antrag bindend und darf nachträglich nicht mehr geändert werden.
C. Abstimmungsphase
(1) Die Abstimmung über einen Antrag muss zwingend unmittelbar nach Beendigung der Diskussionsphase erfolgen. Die Abstimmung darf eine Gesamtdauer von 45 Minuten nicht überschreiten. Eine zeitliche Unterbrechung oder Verzögerung zwischen Diskussion und Abstimmung ist unzulässig, es sei denn, technische oder organisatorische Hindernisse verhindern den reibungslosen Ablauf. Diese sind unverzüglich zu dokumentieren und dem Rat transparent offenzulegen.
(2) Die Reihenfolge des Verfahrens „Diskussion vor Abstimmung“ ist zwingend einzuhalten. Eine Abstimmung ohne vorausgehende, ordnungsgemäß durchgeführte Diskussion ist ungültig und hat keine rechtliche Wirkung.
(3) Abstimmungen über Anträge, Gesetze, Verordnungen oder sonstige Ratsentscheidungen müssen ausschließlich im dafür vorgesehenen Kanal „Abstimmungen“ stattfinden.
a) Für die ordnungsgemäße Durchführung der Abstimmung ist der Einsatz des Bots „Easy Poll“ verpflichtend.
b) Andere Formen der Abstimmung, wie schriftliche Nachrichten, Emojireaktionen, private Mitteilungen oder alternative Bots, sind ausdrücklich unzulässig und führen zur automatischen Ungültigkeit der Abstimmung.
c) Die Abstimmung muss vom Ratspräsidenten oder einem von ihm schriftlich beauftragten Stellvertreter gestartet werden. Der Ersteller der Abstimmung ist verpflichtet, die exakte Fragestellung sowie die zulässigen Antwortoptionen klar, vollständig und unverfälscht einzutragen.
d) Jede Abstimmung muss mit Beginn und Ende der Abstimmungsfrist gekennzeichnet sein. Die Dauer der Abstimmung darf die in der Verfahrensordnung festgelegten Fristen weder überschreiten noch unterschreiten.
e) Nach Ablauf der Abstimmungszeit ist das Ergebnis unmittelbar durch den Ratspräsidenten im Kanal „Info“ zu dokumentieren. Das Protokoll muss die Fragestellung, die abgegebenen Stimmen je Option, das Endergebnis sowie das Abstimmungsdatum enthalten.
(4) Folgende Antwortmöglichkeiten sind verpflichtend zu verwenden und müssen vom Ratspräsidenten im Abstimmungstext korrekt eingegeben werden:
JA
NEIN
ENTHALTUNG
(5) Als „technische oder organisatorische Hindernisse“ gelten unter anderem Serverausfälle, Bot-Störungen oder Regelverletzungen im Abstimmungsprozess. Der Ratspräsident entscheidet im Zweifel nach Rücksprache mit mindestens zwei Mitgliedern.
(6) Enthaltungen zählen nicht zur Mehrheit. Eine einfache Mehrheit bezieht sich auf die abgegebenen gültigen Stimmen (Ja/Nein).
(7) Werden bei der Abstimmung Formatfehler (falscher Bot, fehlende Fristen, Mehrfachabstimmungen) festgestellt, ist die Abstimmung ungültig. Eine neue Abstimmung muss unter korrekten Bedingungen binnen 24 Stunden erfolgen.
(8) Für die Gültigkeit einer Abstimmung ist keine Mindestanzahl an anwesenden Mitgliedern erforderlich. Eine Abstimmung ist rechtskräftig, sofern mindestens 5 Mitglieder abgestimmt haben.
D. Sitzungsrahmen
(1) Rats-Sitzungen dürfen ausschließlich während der zwei vorgesehenen Sitzungswochen pro Legislaturperiode (Dauer der Legislatur: vier Wochen) abgehalten werden. Sitzungen außerhalb dieses festgelegten Zeitraums sind unwirksam und haben keine rechtliche Bindung.
(2) Sitzungen dürfen nur innerhalb des Zeitfensters von 12:00 Uhr bis 02:00 Uhr (Folgetag) stattfinden. Beginn und Ende der Sitzung müssen klar dokumentiert werden. Sitzungen, die außerhalb dieser Zeitspanne beginnen oder fortgesetzt werden, sind rechtsunwirksam.
E. Sitzungsbeginn und Sitzungsschluss
(1) Der Ratspräsident leitet jede Sitzung ein, indem er in folgenden Kanälen eine formelle Ankündigung veröffentlicht:
Anträge
Abstimmungen
Anwesenheit
Redeantrag
Ordnungsrufe
a) Die Ankündigung muss enthalten:
Die Sitzungsnummer
Den Vermerk „Sitzungsbeginn“,
(2) Der Ratspräsident beendet die Sitzung mit demselben Verfahren wie in Absatz (1), ersetzt jedoch „Sitzungsbeginn“ durch „Sitzungsschluss“.
(3) Ratsmitglieder sind verpflichtet, ihre Anwesenheitsmeldungen im Kanal "Anwesenheit" unverändert zu belassen.
F. Tagesordnung und Sitzungsplan
(1) Der Ratspräsident ist verpflichtet, vor jeder Sitzung eine vollständige und nachvollziehbare Tagesordnung zu erstellen.
a) Die fertige Tagesordnung muss spätestens zehn Stunden vor Beginn der jeweiligen Sitzung im dafür vorgesehenen Kanal „Info“ veröffentlicht werden. Eine nachträgliche Änderung der Tagesordnung ist nach Ablauf dieser Frist nur mit Zustimmung der absoluten Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder zulässig.
b) Die Tagesordnung muss grundsätzlich mindestens drei Tagesordnungspunkte (TOP) enthalten. Zwei dieser Punkte sind verpflichtend und dürfen nicht ausgelassen oder ersetzt werden:
a) TOP-X Sitzungsbeginn
b) TOP-X Sitzungsschluss
(2) Zu Beginn jeder neuen Legislaturperiode muss der Ratspräsident einen vollständigen Sitzungsplan für die gesamte Legislatur erstellen. Dieser Sitzungsplan muss verbindlich im Kanal „Info“ veröffentlicht werden, bevor die erste Sitzung der neuen Legislatur beginnt. Änderungen am Sitzungsplan sind nur mit nachvollziehbarer Begründung und mit Zustimmung der absoluten Mehrheit der Ratsmitglieder zulässig.
a) Eine Änderung muss im Kanal "Anträge" Eingericht werden.
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