2️⃣§8-10 RP-Manager
Artikel 8 – Ernennung und Amtsenthebung
(1) Die RP-Manager werden vom RP-Rat in geheimer Abstimmung gewählt und unterliegen dessen fortlaufender Kontrolle.
(2)Die Projektleitung ist berechtigt, einen RP-Manager mit sofortiger Wirkung zu entlassen, sofern schwerwiegende Pflichtverstöße oder Servergefährdung vorliegen.
(3) Die Zahl der operativ tätigen RP-Manager beträgt stets drei. Vakanzen sind binnen sieben Tagen durch Nachwahl zu besetzen.
(4) Die Ernennung neuer RP-Manager erfolgt frühestens 72 Stunden nach der konstituierenden Sitzung des RP-Rats.
(5) Ein RP-Manager verbleibt im Amt, bis ein Nachfolger ernannt ist.
Artikel 9 – Aufgaben der RP-Manager
(1) Die RP-Manager sind verantwortlich für
a)die Umsetzung der vom RP-Rat beschlossenen Regeln,
b)die Unterbreitung von Vorschlägen für Regeländerungen (ohne Entscheidungsbefugnis),
c)monatliche Berichterstattung an den RP-Rat über den Stand laufender Projekte und Regelanpassungen.
(2) RP-Manager dürfen kein Ratsmandat oder Fraktionszugehörigkeit innehaben.
Artikel 10 – Amtszeiten
(1) Die reguläre Amtszeit beträgt vier Wochen und endet automatisch mit der Neuwahl des RP-Rats.
(2) Eine Wiederwahl ist zulässig, jedoch darf kein RP-Manager länger als drei aufeinanderfolgende Amtszeiten dienen.
(3) Bei vorzeitigem Ausscheiden (z. B. Rücktritt, Abwahl) übernimmt der RP-Rat die interimistische Aufgabenwahrnehmung bis zur Nachbesetzung.
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